Karriere vom Studium zum Professor
- Hochschule vs. Universität
- Das richtige Studium
- Bewerbung zum Bachelor
- Vom Bachelor zum Master
- Vom Master zum Doktortitel
- Vom Doktortitel zur Professur
(Fach-)Hochschule vs. Universität
Wenn Sie sich für ein Studium entschieden haben, lautet die nächste wichtige Frage: Soll ich an einer (Fach-)Hochschule (FH), einer dualen Hochschule oder an einer Universität studieren?
Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie sich überlegen, ob Sie eher theoretisch oder praktisch veranlagt sind. Ein Studium der Informatik an einer traditionellen, klassischen Universität (z.B. Universität Bonn, RWTH Aachen oder Universität München) wird auf dem mathematischen Ursprung der Informatik basieren und einen großen Anteil an Theoretischer Informatik enthalten.
Eher praktisch und auf das alltägliche Berufsleben ausgerichtet sind Fachhochschulen, die sich seit einigen Jahren nur noch Hochschulen nennen, sowie duale Hochschulen. Sie vermitteln normalerweise soviel Theorie wie nötig, und soviel Praxis wie möglich.
Eine duale Hochschule bietet den besonderen Anreiz, gleichzeitig einen Bachelor-Abschluß und eine abgeschlossene Berufsausbildung zu erhalten. Dies ist dann sinnvoll, falls Sie im Vorfeld noch keine Berufsausbildung besitzen. Obwohl dabei Synergien in der Wissensvermittlung ausgenutzt werden, sollten Sie den Arbeitsaufwand nicht unterschätzen. Denn neben der Hochschule sind Sie noch ihrem Arbeitgeber und der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Prüfung verpflichtet.
Bei einer Fachhochschule werden Sie möglichst praxisnah im Rahmen von Praktika in den Laboren der Hochschule ausgebildet. Ein Teil Ihres Studiums können Sie dabei auch in der Industrie absolvieren, unter anderem während des Praxissemesters, ggf. eines Auslandssemesters oder während Ihrer Abschlußarbeit. So können Sie sich in den betrieblichen Alltag einfinden.
Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Hochschule, duale Hochschule oder für eine Universität entscheiden: Bitte unterschätzen Sie nicht den Aufwand! Er ist in der Regel nicht vergleichbar mit dem Aufwand, den Sie während Ihrer Schulzeit zu bewältigen hatten.
Das richtige Studium
Wenn Sie sich für eine Hochschulform entschieden haben, müssen Sie sich Ihr Studienfach aussuchen. Als Kriterium für ein Studium der Informatik wird oft der sichere Arbeitsplatz nach dem Abschluß genannt. Dies ist sicherlich nicht falsch, denn im Vergleich zu den Geisteswissenschaften werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch später in dem studierten Beruf arbeiten können. Bei einem Studium der Informatik haben Sie jedoch folgendes zu bedenken:
- Ein Studium der Informatik ist immer ein technisches Studium, dazu gehört immer ein gewisser Anteil an formalen Methoden, Logik, Algorithmik und Mathematik.
- Ein Studium der Informatik bedeutet ein gewisses Maß an Selbstdisziplin. Sie werden über längere Zeit vor einer Maschine sitzen und programmieren, und zwar ohne Facebook und anderen Ablenkungen. Sogenannte Soft-Skills sind zwar wichtig und werden ergänzend gefördert, jedoch sollten Sie die notwendigen "Hard-Skills" als Basis nicht vergessen.
- Auch ein Medien-, Medizin- oder X-Informatik Studium ist in erster Linie ein Studium der Informatik. Beispielsweise stehen in der Medieninformatik nicht das Zeichnen, Design oder das Filmen im Vordergrund. Die Möglichkeiten des Zeichnens, Designs und Filmens sind vielmehr kleine Spezialisierungen in Verbindung mit einem bodenständigen Studium der Informatik. Im Gegensatz zur theoretischen Informatik spricht man hier von Angewandter Informatik.
- Ein Studium der Informatik bedeutet nicht, dass Sie hauptsächlich lernen, wie man Computerspiele programmiert oder Facebook, MS Office oder MS Windows bedient.
Sie können ein solches Studium nur dann erfolgreich und zufrieden absolvieren, wenn Sie sich für die Einarbeitung in die oben genannten Punkte interessieren und Sie sich dafür begeistern können.
Meiner Erfahrung nach fällt Studenten der Einstieg in ein solches Studium leicher, wenn Sie bereits ausgebildete Fachinformatiker sind oder sich bereits in der Schule für Informatik, Physik oder Mathematik interessiert haben.
Der Bachelor-Abschluß wird zu einem Teil Ihres Lebenslaufs. Sie sollten die Entscheidung für eine Studienrichtung also wohl überlegt treffen.
Bewerbung zum Bachelor
Mit dem Bologna-Prozess wurden die Diplom-Studiengänge in Deutschland abgeschafft und durch das Bachelor-/Master-System ersetzt. Dabei wurden die Freiheiten der Studenten reduziert und statt dessen ein straffer Stundenplan eingeführt, der möglichst schnell eine fokussierte Ausbildung ermöglichen soll.
Für Ihre Zukunftssicherheit sollten Sie darauf achten, dass Ihr angestrebter Bachelor-Studiengang von einer staatlich anerkannten Agentur akkreditiert ist oder sich in der Endphase der Akkreditierung befindet. Bekannte Akkreditierungs-Agenturen sind in Deutschland die ASIIN und AQAS.
Um einen Bachelor-Studienplatz zu erhalten, müssen Sie sich ähnlich bewerben wie bei einem Unternehmen. Als Voraussetzung benötigen Sie die Fachhochschulreife. Die primäre Entscheidung über die Zulassung wird meist aufgrund Ihrer Note der Hochschulzugangsberechtigung getroffen. Es lohnt sich also, ein gutes Abschlußzeugnis vorzuweisen!
Darüber hinaus können Sie bei vielen Studiengängen Ihre Note noch verbessern. Dies kann durch ein Motivationsschreiben geschehen, warum Sie sich gerade für diesen Studiengang so interessieren. Außerdem können Sie besonderes soziales Engagement und andere Referenzen zu Ihrer Bewerbung hinzufügen. Einige Studiengänge führen sogar persönliche Gespräche und Assessment-Center für die Bewerberauswahl ein.
Ist Ihre Note der Fachhochschulreife schlechter als 3.0, so sollten Sie sich an sehr vielen Hochschulen bewerben und bei einer Zusage nicht besonders wählerisch sein. In diesem Fall haben Sie es wahrscheinlich schwer, einen Studienplatz zu erhalten. Eine Chance bietet sich dann meist nur in ganz neuen Studiengängen, deren Bewerberzahlen noch nicht besonders hoch sind, oder über eine Quotenregelung für Wartesemester.
Vom Bachelor zum Master
Ein Vorteil des Bologna-Prozess besteht in der Aufweichung der Grenzen zwischen den Hochschulen und den Universitäten. Sie können also mit einem akkreditierten Bachelor-Abschluß einer Fachhochschule normalerweise problemlos einen Master an einer Universität beginnen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass auch der angestrebte Master-Studiengang akkreditiert ist.
Im Gegensatz zu einem Bachelorstudium werden in einem Masterstudium vorhandene Kenntnisse vertieft und Sachverhalte diskutiert. Dabei steht die wissenschaftliche Arbeit und deren angemessene Präsentation im Vordergrund und nicht der Erwerb und die Prüfung von Grundlagenwissen. Daher werden die meisten Prüfungen im Masterstudium auch als schriftliche Ausarbeitung, Erstellen eines Artefakts oder als Präsentation der Ergebnisse durchgeführt. Während eines Bachelor-Studiums wird hingegegen meist in Form von schriftlichen Klausuren geprüft, in denen praxisnahes Wissen vorwiegend abgefragt und dessen Anwendung nur in geringem Maße gefordert wird.
Bedenken Sie auch, dass Sie unabhängig von Ihrer Gesamtnote im Bachelor-Zeugnis beispielsweise mit einem Bachelor der BWL in der Regel keine Zulassung für einen Master-Studiengang der Informatik bekommen werden. Ein Master-Studiengang basiert auf einem Bachelorstudium und setzt auf dem Kern des Wissens auf, welches Sie in einem Bachelorstudium erhalten haben müssen. Die Möglichkeiten, im Aufbaustudium zu variieren, sind also sehr begrenzt.
Zusätzlich dazu besitzen die meisten Master-Studiengänge die zusätzliche Hürde, dass Ihre Gesamtnote im Bachelor-Zeugnis "gut" sein muss. Dies bedeutet je nach Studiengang, dass der Notenschnitt nicht schlechter als 2.49 bzw. 2.59 sein darf. Steht in ihrem Bachelor-Zeugnis die Gesamtnote "befriedigend", so bleibt Ihnen ein Masterstudium in Deutschland sehr wahrscheinlich verwehrt. Denn eine Warteliste oder eine Quotenregelung existiert bei einem Masterstudium normalerweise nicht.
Vom Master zum Doktortitel
Mit einem akkreditierten Master-Abschluß einer Hochschule oder einer Universität können Sie zum Doktortitel gelangen. Das Promotionsrecht liegt in Deutschland allein bei den Universitäten, ein Doktortitel kann nicht von einer Hochschule verliehen werden. Die notwendige Dauer bis zur Erlangung des Doktortitels dauert in der Informatik zwischen 4 und 6 Jahren.
Dazu müssen Sie ein Thema wissenschaftlich in einer Ausarbeitung, der Dissertation, verfassen. Diese Ausarbeitung muss neue Erkenntnisse oder neue Blickwinkel beinhalten. Diese Erkenntnisse müssen Sie meist vor der Abgabe der Arbeit auf internationalen Konferenzen vortragen, zu denen Sie eingeladen werden müssen. Dies geschieht über die Annahme einer wissenschaftlichen Publikation in einem Tagungsband, die den Kern und die Bedeutung Ihrer neuen Aussage begründet.
Nach der Abgabe der Dissertation müssen Sie diese zumeist in einem öffentlichen Vortrag verteidigen. Auch hier sollte die gesamte Thematik nicht völlig anders sein als in Ihrer vorangegangenen Ausbildung. Ist die Verteidigung erfolgreich, so muss man die Dissertation ggf. unter änderungsauflagen nach gewissen Regeln veröffentlichen. Dies geschieht meist über einen Verlag, kann aber mitlerweile auch online erfolgen. Die Bestätigung der Veröffentlichung reicht man wiederum bei der Fakultät ein. Dann wird ein Termin zur übergabe der Promotionsurkunde vereinbart. Erst wenn man diese Urkunde erhält, darf man den Titel tragen.
Um einen Doktortitel zu erlangen, gibt es prinzipiell 3 Wege:
- Sie bewerben sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, die von einer Universität ausgeschrieben wurde. Dabei sind verschiedene Zeitmodelle von 100%, 80%, 66%, 50% oder 33% möglich. Wenn Sie nicht vollberuflich arbeiten, können Sie nebenbei noch als Berater oder Softwareentickler tätig sein. Mit einem akkreditierten Master-Abschluß haben Sie das Recht auf eine Bezahlung nach TvöD 13. Alle Gehaltsangaben können je nach Bundesland variieren. Der Vorteil bei diesem Modell besteht darin, dass Sie nah bei Ihrem Doktorvater arbeiten und dass Sie ein festes Grundgehalt erhalten. Dafür müssen Sie jedoch auch einige Verpflichtungen in der Lehre und Verwaltung erfüllen. Sie erhalten die Stelle durch eine Bewerbung wie bei einer Firma. Dabei müssen Sie begründen, warum Sie so interessiert sind an genau dieser Stelle und warum Sie genau die richtige Person für diese Stelle sind. Dabei sollten Sie nicht überheblich wirken. Die aktuellen Stellen finden Sie stets aktuelle auf der Plattform academics.de unter dem Punkt Stellenangebote und Promotionsstellen.
- Sie promovieren bei einer Hochschule, die eine Kooperation mit einer meist ausländischen Universität besitzt. Die Promotion läuft dann offiziell über die Universität, die Betreuung und Beratung bleibt jedoch zu einem großen Anteil in Deutschland. Dafür bekommen Sie normalerweise weniger oder gar kein Geld, haben jedoch auch weniger oder keine Lehr- und Verwaltungsverpflichtungen. Sie sind die meiste Zeit in Deutschland und erhalten den Doktortitel von einer ausländischen Universität, was für Ihren Lebenslauf interessant ist. So besitzt die Hochschule Reutlingen beispielsweise eine Kooperation mit der University of West Scotland (UWS).
- Wenn Sie ohnehin vorhatten, ins Ausland zu gehen, dann können Sie sich auch direkt bei einer ausländischen Universität bewerben und dort einen Ph.D.-Titel anstreben. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie die Landessprache wirklich sehr gut beherrschen.
Vom Doktortitel zur Professur
Wenn Sie einen Doktortitel mit der Note
- "summa cum laude" (ausgezeichnet),
- "magna cum laude" (sehr gut) oder
- "cum laude" (gut)
abgeschlossen haben, ist die wichtigste Voraussetzung für eine Professur erfüllt. Eine Professur erhält man nicht durch eine klassische Prüfung, sondern eher durch das Gewinnen in einem Bewerbungsverfahren. Dabei stellen Hochschulen und Universitäten ihre offenen Stellen aus, die Sie auch unter academics.de einsehen können, dort unter dem Punkt Stellenangebote und Professur bzw. Juniorprofessur. Wenn Sie eine solche Stelle erhalten, werden Sie zum Professor ernannt. Dadurch erhalten Sie den Status eines Landesbeamten.
Als Bewerbungsunterlagen geben Sie wie gewöhnlich ein individuelles Anschreiben ab, gefolgt von einem Lebenslauf und Ihren Zeugnissen. Ist die Hochschule/Universität an Ihnen interessant, werden Sie zu Probevorträgen eingeladen. Diese sollen Ihre fachliche und didaktische Eignung zur Lehre prüfen. Dem folgt meist ein persönliches Gespräch mit den Professoren der Fakultät, welches ähnlich wie ein umfassendes Bewerbungsgespräch in der Industrie abläuft. Neben den Fähigkeiten und Kenntnissen steht hier im Vordergrund, ob die Chemie zwischen dem Bewerber und der Fakultät passt. Bei Universitätsprofessuren werden meist von der Fakultät zusätzliche vergleichende Gutachten eingeholt, die bei der Auswahl der Bewerber helfen sollen.
Auf der Basis der Gespräche und ggf. der Gutachten erstellt die Fakultät eine Liste von 3 Personen. Diese Liste wird an die Landesregierung übergeben. Die Landesregierung kann die Liste annehmen, ändern oder verwerfen (was normalerweise nicht geschieht). Wird die Liste angenommen, so erhält die erste Person auf der Liste den Ruf zum Professor. Der Ruf wird entweder von der Landesregierung, oder vom Präsidenten der Hochschule ausgesprochen. Nimmt man den Ruf an, so gilt das Dienstverhältnis als vereinbart. Mit der Vereidigung und der übergabe einer Urkunde ist man nun Professor.
Es wurde bereits gesagt, dass der Doktortitel eine wichtige Voraussetzung für die Professur ist. Es gibt jedoch 3 Arten von Professuren, die teilweise noch weitere Besonderheiten und Bedingungen mit sich bringen:
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Die Junior-Professur (W1)
Bei einer Junior-Professur existieren neben dem Doktortitel, der wie immer nicht schlechter als "gut" sein sollte, keine weiteren formalen Bedingungen. Der Lehrbereich sollte natürlich, auch wie immer, in einer ähnlichen Fachrichtung angesiedelt sein wie das Studiums und die Promotion. Als Nachteil der Junior-Professur ist in Deutschland neben dem geringen Grundgehalt der W1-Besoldung der hohe Lehraufwand zu sehen sowie die Tatsache, dass diese Stelle zunächst nicht unbefristet ist. Sowohl nach 3, als auch nach 6 Jahren findet eine Evaluation statt, die positiv ausfallen muss. Ansonsten kann man die Stelle verlieren. Erst wenn die Evaluation nach 6 Jahren positiv ist und die Stelle mit einem sogenannten Tenure-Track versehen ist, was man im Vorfeld prüfen sollte, kann die Professur in eine W2- oder W3-Anstellung auf Lebenszeit umgewandelt werden. -
Die lehrende Hochschul-Professur (W2)
Die Zusatzbedingung für eine W2-Professur besteht in einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren nach dem Bachelor-Abschluß außerhalb einer Hochschule oder Universität. Zusätzlich sollte man noch Erfahrungen in der Lehre, beispielsweise durch Seminare, Coachings oder Lehraufträge, mitbringen können. Die Lehrverpflichtung von ca. 18 Stunden/Woche ist relativ hoch. Dafür werden Kooperationen mit Unternehmen gern gesehen und gefördert, was sehr interessant sein kann. -
Die forschende Universitäts-Professur (W3)
Als Zusatzbedingung für eine W3-Professur sind besondere Leistungen in der Forschung nach der Promotion zu nennen, die in Postdoc-Stellen oder in einer Forschungseinrichtung eines Großkonzerns oder eines Forschungsinstituts erbracht werden kann. Die Lehrverpflichtung eines W3-Professors einer Universität liegt nur bei ca. 9 Stunden/Woche, dafür soll er jedoch weitere Forschungsaktivitäten betreiben und Drittmittel einwerben. Dazu stehen ihm meist Doktoranden zur Verfügung, über deren Einstellung ein W3-Professor selbst entscheiden kann. Mit dieser Professur ist also eine gewisse Personalverantwortung vorhanden. Denn ein W3-Professor an einer Universität ist meist Lehrstuhlinhaber auf Lebenszeit mit eigenem Personal.
Die Gehälter von Professoren sind im Wesentlichen von der Besoldungsgruppe W1 bis W3 und dem jeweiligen Bundesland abhängig; eine gute übersicht finden Sie unter http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/. Ebenso sind auf http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ die Gehälter im öffentlichen Dienst aufgelistet.
Bei einer Erstberufung kann es sein, dass Sie zunächst nur als Beamter auf Zeit oder auf Probe eingestellt werden. Die Probezeit kann bis zu 3 Jahren betragen. Diese Regelungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland erheblich. Eine übersicht finden Sie hier....